Arbeitsgemeinschaften „Sport in Schule und Verein“

Informationen zur Einrichtung und Förderung von Sport-Arbeitsgemeinschaften zwischen Schulen und Sportvereinen.

Projekte

Grundlage und Ziel

Die Arbeitsgemeinschaften beruhen auf dem Runderlass zur Einrichtung von AG Sport an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Ziel ist die Förderung der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen.

Antrag und Voraussetzungen

Zur Einrichtung einer AG im folgenden Schuljahr stellt die Schule jährlich bis zum 30. April einen Antrag beim Landesschulamt. Erforderlich sind unter anderem eine gültige Kooperationsvereinbarung und die passende Trainer- oder Übungsleiterlizenz.

Rahmenbedingungen und Kontakt

Für eine AG gelten mindestens 12 Schülerinnen und Schüler, bei AG Fit und vital mindestens 6 Teilnehmende. Änderungen sind dem Landesschulamt, Referat 25, Schulsport und außerunterrichtlicher Schulsport, unter LSCHA-SportAG@sachsen-anhalt.de mitzuteilen.

Weitere Informationen sind auf der Landesschulamt-Seite über den Link in der Content-Quelle zu finden.

In der Community-Arena kannst du dich mit anderen Lehrpersonen, den Akteuren und allen anderen sportinteressierten Personen über diesen Steckbrief austauschen.

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